Satzung des Dresdner Sportvereins 1910 e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben

1. Der Verein trägt den Namen „Dresdner Sportverein 1910 e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Dresden und wurde am 20.09.1990 unter der
Nummer VR 324 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Die Vereinsfarben sind schwarz/ rot.

§2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Gegenstand und Selbstlosigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

3. Der Verein verwirklicht seinen Zweck unmittelbar, indem er dazu beiträgt, seine Mitglieder durch Bewegung, Spiel oder Wettkampf körperliche Aktivitäten zum Zwecke der körperlichen Ertüchtigung zu ermöglichen und zu fördern.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Rechtsgrundlagen

1. Der DSV 1910 e.V. regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Ordnungen und Beschlüsse seiner Organe. Er gibt sich zu diesem Zweck insbesondere

a) eine Geschäftsordnung
b) eine Finanzordnung
c) eine Jugendordnung
d) eine Auszeichnungsordnung

2. Diese Ordnungen und Beschlüsse des DSV 1910 e.V. sind für die Mitglieder verbindlich. Die Ordnungen und Beschlüsse sind nicht Bestandteil der Satzung.

§4 Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Sachsen sowie des Stadtsportbundes Dresden.

§5 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern

5.1 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich auf dem vom Verein verwendeten Formular vom Übungsleiter über den Abteilungsleiter an die Geschäftsstelle einzureichen. Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung.

5.2 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch Austritt (muss schriftlich der Abteilungsleitung erklärt werden)
b) durch Tod
c) durch Auflösung des Vereins
d) durch Ausschluss

Der Ausschluss aus dem Verein kann nur auf Beschluss des Vorstandes erfolgen. Ausschlussgründe sind:

a) bei Verstoß gegen die Satzung des Vereins
b) bei Rückstand der Beitragszahlung von mehr als 3 Monaten
c) bei vereinsschädigenden Verhalten

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes

5.3 Beiträge

Die Modalitäten der Entrichtung der Beiträge und Aufnahmegebühren sind in der Finanzordnung des DSV 1910 e.V. geregelt.

5.4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Für alle Mitglieder des Vereins sind die Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Die Mitglieder sind berechtigt an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.

§6 Organe des Vereins

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Abteilungsleitungen
d) der Kassenprüfer

6.1 Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

b) Die Mitgliederversammlung wird aller 2 Jahre jeweils im 1.Quartal durchgeführt. Die Einberufung der Versammlung erfolgt mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich durch den Vorsitzenden an alle Abteilungsleiter mit der Tagesordnung. Ab 30 anwesende Mitglieder ist die Versammlung beschlussfähig.

c) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

– Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
– Entgegennahme des Berichtes des Kassenprüfers
– Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers
– Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Vereinsordnungen, Anträge der Mitglieder und Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
– Wahl des neuen Vorstandes und des Kassenprüfers

d) Auf Grund der hohen Mitgliederzahl im Verein und der gegebenen Räumlichkeiten werden Mitgliederversammlungen als Delegiertenversammlungen durchgeführt. Die von der Mitgliederversammlung wahrzunehmenden Rechte und Pflichten werden auf eine Delegiertenversammlung übertragen.

e) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus folgenden Delegierten zusammen:

– den Mitgliedern des Vorstandes
– den Delegierten der Abteilungen nach folgendem Schlüssel:

Abteilungen von 3 – 30 Mitgliedern = 3 Delegierte
Abteilungen von 31 – 80 Mitgliedern = 6 Delegierte
Abteilungen von 81 – 150 Mitgliedern = 8 Delegierte
Abteilungen über 151 Mitgliedern = 12 Delegierte

f) Die Delegierten der Abteilungen sind in der jeweiligen Abteilung zu wählen.

g) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse in offener Abstimmung und einfacher Mehrheit.

h) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten, vom Vorsitzenden zu unterschreiben und den Abtlg.Leitern innerhalb von 4 Wochen zuzustellen.

6.2 Vorstand

a) der Vorstand besteht aus:

– dem Vorsitzenden
– dem Geschäftsführer
– dem Schatzmeister
– Beisitzern der Abteilungen

b) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Schatzmeister. Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und haben Einzelvertretungsbefugnis.

c) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des DSV 1910 e.V. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Von den Mitgliedern des Vorstandes sind insbesondere folgende Aufgabenbereiche wahrzunehmen:

– Breiten- und Freizeitsport
– Wettkampfsport
– Nachwuchssport
– Behindertensport
– Finanzfragen
– Öffentlichkeitsarbeit

d) Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen ein. Die Protokolle und Beschlüsse des Vorstandes sind vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

e) Die Mitglieder des Vorstandes werden für 2 Jahre gewählt.

6.3 Abteilungen

a) Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen

b) Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter und weiteren Mitarbeitern, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet.

c) Die Abteilungsleitung wird von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig.

d) Die Abteilungen sind für ihre Finanzen eigenverantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen über die Bücher des Vereins laufen.

6.4 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder einen Kassenprüfer, der dem Vorstand nicht angehören darf. Der Kassenprüfer soll die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Belege des Vereins sowie die Kassenführung sachlich und rechnerisch prüfen, diese durch seine Unterschrift bestätigen und der Mitgliederversammlung hierüber Bericht erstatten. Bei vorgefundenen Mängeln muss der Kassenprüfer zuvor den Vorstand berichten. Die Prüfungen sollen jeweils innerhalb angemessener Zeiträume im Geschäftsjahr stattfinden.

§7 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Sächsischen Landessportbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Dresden, den 07.08.2005

Rainer Funk
-Vorsitzender-